Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Österreich – Sicher kaufen, verkaufen und Kosten sparen

G&L Rechtsanwälte sind auf Immobilienrecht spezialisiert und begleiten Käufer und Verkäufer von der Vertragsabwicklung über die Treuhandschaft bis zur Grundbucheintragung – mit individuell gestalteten Verträgen statt Standardlösungen.

Nebenkosten und Gebühren im Überblick

Beratung zu Nebenkosten & Gebühren beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf in Österreich entstehen neben dem Kaufpreis oft erhebliche zusätzliche Kosten. Wir unterstützen Sie dabei, Nebenkosten beim Immobilienkauf transparent zu machen, Gebühren gezielt zu prüfen und bestehende Befreiungen im Grundbuch optimal zu nutzen.

So helfen wir Ihnen rund um die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie:

  • Klärung aller relevanten Nebenkosten
    Wir prüfen die Gebühren beim Immobilienkauf, insbesondere die Grunderwerbsteuer (3,5 %), gerichtliche Eintragungsgebühr (1,1 %) und – bei Finanzierung – die Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 %).

  • Prüfung der Gebührenbefreiung beim Eintrag ins Grundbuch
    Wir analysieren, ob eine Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr möglich ist – etwa bei Begründung des Hauptwohnsitzes – und ob auch die Pfandrechtseintragungsgebühr entfallen kann.
Ablauf der Immobilienkauf-Abwicklung

So begleiten wir Sie beim Immobilienkauf:

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Immobilienkaufvertrag professionell prüfen und errichten

Wir übernehmen die Vertragserrichtung und prüfen den Kaufvertrag der Immobilie prüfen, damit Inhalt, Regelungen und Haftungsfragen Ihren Interessen entsprechen – ohne verstecktes „Kleingedrucktes“.

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Treuhandschaft & sichere Abwicklung

Als Vertragserrichter und Treuhänder stellen wir sicher, dass der Kaufpreis korrekt abgewickelt wird, der Verkäufer sein Geld erhält und der Käufer ordnungsgemäß als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

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Klare Regelungen statt Standardverträge

Wir achten auf eine eindeutige Definition des Kaufobjekts, prüfen mögliche Rechte Dritter und gestalten Gewährleistungsregelungen so, dass beide Parteien rechtlich abgesichert sind.

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Rechtliche Begleitung

Immobilienkauf-Abwicklung & Vertragsprüfung durch den Anwalt

Ein Immobilienkauf ist ein rechtlich klar geregelter, aber dennoch komplexer Prozess. Wir begleiten Sie im Rahmen der Immobilienkauf-Abwicklung ab dem Zeitpunkt der Kaufeinigung und sorgen dafür, dass Vertrag, Abwicklung und Grundbucheintragung rechtssicher und nachvollziehbar erfolgen. Wir erstellen Vertragsentwürfe in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Steuerliche Einordnung

Immobilienverkauf & Immobilienertragsteuer – Steuern richtig einordnen und sparen

Beim Verkauf einer Immobilie in Österreich kann die Immobilienertragsteuer anfallen – eine Gewinnsteuer von bis zu 30 %. Viele Verkäufer sind davon überrascht. Wir unterstützen Sie dabei, steuerliche Verpflichtungen korrekt zu prüfen und Möglichkeiten zu nutzen, um Steuern beim Immobilienverkauf zu sparen.

Begleitung beim Immobilienverkauf

So unterstützen wir Sie beim Immobilienverkauf:

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Prüfung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Wir analysieren, ob und in welcher Höhe beim Verkauf Ihrer Immobilie Immobilienertragsteuer anfällt – und ob ein Immobilienverkauf steuerfrei möglich ist.

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Steuerbefreiung gezielt nutzen

Wir prüfen insbesondere die Immobilienertragsteuer-Befreiung bei Hauptwohnsitz sowie Sonderregelungen wie den Altbestand (Erwerb vor März 2002).

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Steuerfreier Immobilienverkauf bei Eigennutzung

Wurde die Immobilie selbst bewohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerfreier Immobilienverkauf bei Eigennutzung möglich sein.

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Individuelle Prüfung statt Pauschallösungen

Auch komplexe Fallkonstellationen erfordern eine genaue rechtliche und steuerliche Prüfung – häufig bestehen hier erhebliche Sparpotenziale, die ohne Beratung ungenutzt bleiben.

Häufige Fragen

Wichtigste Fragen und Antworten rund um Immobilienkauf und -verkauf

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Immobilienverkauf steuerfrei sein. Dies gilt insbesondere bei der Immobilienertragsteuer-Befreiung durch Hauptwohnsitz oder bei einem steuerfreien Immobilienverkauf bei Eigennutzung. Ob diese Befreiungen greifen, hängt von der individuellen Situation ab.

Immobilienkaufverträge enthalten in der Regel Rücktrittsregelungen, etwa bei Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten. Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung lassen sich klare Fristen, Rückabwicklungen und Absicherungen für beide Parteien festlegen.

Eine Gebührenbefreiung im Grundbuch kann insbesondere dann greifen, wenn der Käufer seinen Hauptwohnsitz in der Immobilie begründet. In diesem Fall kann sowohl die Eintragungsgebühr im Grundbuch als auch die Pfandrechtseintragungsgebühr entfallen. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Ein Immobilienkaufvertrag regelt Haftung, Gewährleistung, Rücktrittsrechte und die genaue Beschreibung des Kaufobjekts. Wer den Kaufvertrag der Immobilie prüfen lassen möchte, vermeidet unklare Regelungen, versteckte Risiken und spätere Streitigkeiten.

Ein Immobilienkauf ist zwar rechtlich geregelt, bringt aber erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken mit sich. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht begleitet die Immobilienkauf-Abwicklung, prüft den Vertrag, übernimmt die Treuhandschaft und sorgt für eine korrekte Grundbucheintragung.

Kostenlos und unverbindlich

Aktuelle Sammelverfahren in Österreich

Mit unseren Online Schnellchecks können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie von einem Sammelverfahren betroffen sind. Die Abfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen und den nächsten rechtlichen Schritten.

Echte Erfahrungen

Stimmen unserer Mandant:innen

Herrn Mag. Jürgen-Friedrich Diener kann ich wärmstens empfehlen. Hochkompetent, verlässlich und äußerst professionell – eine Zusammenarbeit auf höchstem Niveau. Die Zusammenarbeit war von Beginn an äußerst professionell, strukturiert und von hoher fachlicher Kompetenz geprägt. Anliegen wurden stets rasch, präzise und nachvollziehbar bearbeitet.

Die Anwaltskanzlei G&L Rechtsanwälte war mir eine große Hilfe bei der Rückforderung von unrechtmäßig einbehaltenem Bearbeitungsgeld durch Banken. Besonders hervorheben möchte ich Herr Pacuku von G&L. Die Betreuung war professionell, transparent und zuverlässig. Ich habe mich jederzeit gut beraten und unterstützt gefühlt. Klare Empfehlung!

Es ist von diesen Rechtsanwälten eine fantastisch professionelle Arbeit gemacht worden. Ich hätte nie geglaubt auch nur einen Cent von dem Casino zurück zu bekommen nun habe ich binnen kürzester Zeit einen Großteil meines Geldes wieder auf meinem Konto. Vielen lieben Dank.

Super tolle Kanzlei im 1. Bezirk. Ich war immer sehr zufrieden und die Kommunikation war immer sehr freundlich und professionell. Alles wurde schnell und kompetent erledigt. Danke :-)

Ich bin rundum zufrieden mit der Arbeit dieser Anwaltskanzlei. Alles hat wunderbar funktioniert, und meine Anliegen wurden kompetent und zügig bearbeitet. Die Betreuung war professionell und transparent, und alle Klagen sind reibungslos verlaufen. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Hiermit erteile ich als Auftraggeber/in der

Gottgeisl & Leinsmer Rechtsanwälte GmbH

A-1040 Wien, Maderstraße 1

als Auftragnehmer Prozessvollmacht und bevollmächtige den Auftragnehmer im Sinne des § 8 RAO mich, meine Erben sowie allfällige von mir genannte Rechtsträger in allen Angelegenheiten einschließlich solche steuerrechtlicher Natur sowohl gerichtlich, außergerichtlich, behördlich und außerbehördlich, insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 30ff, 39 und 204 ZPO, 49ff und 455 StPO, 10 AVG, 83 BAO und 77 GBG, zu vertreten und zu beraten sowie Vergleiche aller Art abzuschließen, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen Handen (Postvollmacht) gemäß § 9 ZustellG anzunehmen, Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren, Stellvertreter (Substituten) mit gleicher oder eingeschränkter Vollmacht zu bestellen, Dritte von ihrer Verschwiegenheitspflicht mir gegenüber zu entbinden, dies insbesondere hinsichtlich Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes sowie vom Arzt- und Bankgeheimnis und überhaupt alles vorzukehren, was vom Auftragnehmer als für mich als nützlich erachtet wird.

Der Beratungsumfang wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in konkret festgelegt, wobei Beratung auf den Gebieten des Abgaben- und des Sozialversicherungsrechts – ebenso wie Beurteilungen nach ausländischem Recht – unter Haftungsausschluss erfolgen.

Der Auftragnehmer haftet nur gegenüber dem/der Auftraggeber/in, nicht aber gegenüber Dritten. Der/Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des/der Auftraggeber/in mit den Leistungen des Auftragnehmers in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftragnehmer haftet dem/der Auftraggeber/in für alle schuldhaft von ihm herbeigeführten Schäden, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer, wenn sie nicht von dem/der Auftragnehmer/in binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der/die Auftraggeber/in vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Haftpflicht des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die sich aus der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers ergebenden Deckungssumme von EUR 2.400.000,00 beschränkt.

Die Honorarabrechnung wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in vereinbart. Existiert keine derartige Vereinbarung, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in die Honorare des Auftragnehmers unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifsgesetzes (RATG) sowie der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag verlautbarten Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und der Richtlinien zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RLBA) samt Barauslagen, Spesen und Umsatzsteuer zu begleichen. Zur Absicherung des Anwaltshonorars verpfändet der Auftraggeber seine zur Durchsetzung beauftragten Ansprüche an den Auftragnehmer.

Zustimmungserklärungen

Ich bin damit einverstanden den Newsletter der G&L Rechtsanwälte GmbH zu erhalten.

Der Auftragnehmer ist insbesondere auch bevollmächtigt, für mich (uns) die ausdrückliche Einwilligung oder Anordnung zur Übermittlung und Auskunftserteilung sämtlicher mich (uns) betreffender Daten – auch telefonisch – zu erklären, wobei sämtliche Daten an sie oder von ihr namhaft gemachte Dritte übermittelt werden können bzw. ihr oder von ihr namhaft gemachte Dritte Auskünfte erteilt werden können. Der/die Auftraggeber/in stimmt zu, dass der Auftragnehmer seine/ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte, insbesondere Gerichte und Behörden, übermittelt bzw. überlässt und – auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses – speichert.

Der/die Auftraggeberin/in ist damit Einverstanden, mit dem Auftragnehmer via einfachem Email zu korrespondieren.

Auf das gegenständliche Auftragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen anzuwenden. Erfüllungsort ist der Kanzleisitz des Auftragnehmers, ausschließlicher Gerichtsstand ist das für A-1040 Wien örtlich zuständige Gericht.

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